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» Nützliche Informationen


Ausmaß der Pflege und Haushaltsführung ist vom Gesundheitszustand abhängig

In der Zusammenfassung fordert man diese Tätigkeiten:

  1. tägliche Hygiene des Patienten - waschen, baden, duschen, Haare waschen, rasieren, den Zahnersatz putzen, usw.
  2. ununterbrochener Bereitschaftsdienst über die ganze Nacht - bei Bedarf die Windeln wechseln, den Patienten zur Toilette begleiten, usw.
  3. Rehabilitationsübungen durchführen je nach Anforderungen und Möglichkeiten des Patienten
  4. Unterhaltung des Patienten - einen Dialog führen, spielen, vorlesen, usw.
  5. den Pflegehaushalt vom Patienten und seiner Ehefrau/Ehemann führen – den Pflegehaushalt putzen, die Gerichte vorbereiten und servieren, Einkäufe erledigen, die Wäsche und Bekleidung des Patienten waschen, bügeln, die Blumen in der Wohnung und auch im Garten regelmässig giessen, usw.

Freizeit des Betreuungpersonals

Wir empfehlen für die Betreuerin 2 Stunden pro Tag Freizeit zu gewähren. Da jedoch dies nicht bei jedem Patienten möglich ist, empfehlen wir einen Wochenplan zu erstellen, bei Besuch von Freunden und Familie ist es die Regel, daß in diesem Zeitraum dann die Betreuerin frei hat. Die Freizeit-Einteilung ist jedoch immer mit der Betreuerin zu vereinbaren.

volný čas

Austausch des Betreuungpersonals

Bei Nichteignung oder anderer berechtigter Vorkommen, der zur Verfügung gestellte und angereiste Betreuerin kann diese kostenlos ausgewechselt werden. Ein Austausch der Betreuerin kann nach cca 10 Tagen nach Erhalt der Verständigung oder des Einlanges der schriftlichen Austauschaufforderung durch Pflegepatienten oder seinen Angehörigen, durch unsere Gesellschaft durchgeführt werden. Die An- und Heimreisekosten für die Betreuerin übernimmt ehrenhalber der Patient oder sein Angehörige. Der Aufenthalt kann man auch beenden, wenn das Betreuungspersonal keine Deutschkenntnisse hat oder die Tätigkeit als Pfleger/Pflegerin nicht gut genug beherrscht. Auf Wunsch des Patienten oder seinen Angehörigen kann die Hilfstätigkeit des Betreuungpersonals tagtäglich beendet werden. (z.B. bei Urlaub, Einweisung des Pflegepatienten in ein Pflegeheim, Aufenthalt in einem Krankenhaus, Ableben des Pflegepatienten etc.) In dem Fall ist erforderlich die Gesellschaft schriftlich in der Form vom Anliegen oder einer Mitteilung zu benachrichtigen.