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»  Bedingungen, die von einer Pflegehilfe bei Aufnahme zu befolgen sind



Unsere Gesellschaft nimmt nur Interessente für Betreuung eines Kranken an, die ihre Qualifikation, Berufpraxis, Tadellosigkeit und Beherrschung von deutscher Sprache vorlegen können. In der Praxis bedeutet das, daß sowie Krankenschwestern auch Pflegerinnen ein Zeugnis oder ein Zertifikat über die Qualifizierung vorlegen, u.zw. eine Kopie die notariell beglaubigt ist, Berufsarbeitnachweis, in Original oder eine Kopie die notariell beglaubigt ist, weiters wird ein Strafregisterauszug verlangt, der nicht älter als 3 Monate ist und ein Attest über den Gesundheitszustand der Pflegehilfe. Sobald alle diese Unterlagen bei der Gesellschaft eingelangt sind, trit die Klientin einer schriftlicher Prüfung der deutschen Sprache, Gesundheitswesen und Psychologiekenntnissen gegenüber. Deutschkenntnisse werden bei der Gesellschaft in der Form von Sprachübersetzungen überprüft. Es gilt den Umfang des Wortschatzes zu prüfen, ob sie sich im Haushalt des Pflegebedürftigen oder beim Einkaufen oder Arztbesuchen verständigen können.